HIER FINDEN SIE DIE ANGEBOTE ZU DEN VON UNS ANGEBOTENEN GESETZLICHEN PFLICHTSCHULUNGEN.

Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet einmal jährlich eine Unterweisung und Belehrung zum Infektionsschutzgesetz (IfSG) nachzuweisen. Die Hygieneunterweisung dient dem rechtzeitigen Erkennen und dem Vorbeugen von Infektionen.

Notfalltrainings sind entsprechend den QM-Richtlinien des GBA und der QM-Systeme, an die jährliche Fortbildungen in Notfallmaßnahmen, für alle medizinischen Fachkräfte verpflichtend. 

Als Arbeitgeber tragen Sie Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter. Nach §12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient die jährliche Unterweisung der Verhütung von Unfällen und der Vermeidung von Gesundheitsgefahren.

Weitere Informationen folgen in Kürze

Es ist zwingend notwendig, dass jeder Mitarbeiter im Umgang und in der regelmäßigen Verarbeitung personenbezogener Daten laut Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geschult wird.